Historische Daten
| Lieber Leser |
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Historie
das
ist
so
eine
Sache,
wie
kommt
man
an
Daten
die
man
auch
noch
glaubwürdig
untermauern
kann.
Doch
dank
Gerd
Matzke
der
1986
ausführlich
für
das
Heimatbuch
der
Gemeinde
Seewald
recherchiert
hat
sind
wir
in
Besenfeld
in
der
Lage
über
eindeutige
Hinweise
zur
Entstehung
des
Feuerlöschwesens
zu
berichten. Dem
heute
leider
verstorbenen
Gerd
Matzke
vielen
Dank. Nach
diesen
Aufzeichnungen
einem
Gemeinderatprotokoll
vom
29.Juni
1822
ist
die
Feuerwehr
Besenfeld
heute
180
Jahre
Jung. Zwar
gibt
es
Hinweise
dass
bereits
im
Jahre
1819
ein
Feuerlöschwesen
existiert
haben
soll
doch
dazu
später
etwas
mehr.
Um
Aussagekraft
der
alten
Dokumente
zur
Geltung
kommen
zu
lassen,
wurde
die
Ausdruck.-
und
Schreibweise
teilweise
wörtlich
übernommen. Das
Feuerlöschwesen
in
den
Anfängen
von
Besenfeld „Besenfeld,
den
29.Juni
1822“ Einem Oberamtlichen Schreiben zur Folge, vom 10.des Monats solle die Feuerlöschordnung vom 20.May 1808 streng befolgt werden.
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1.
hierinnen
befohlen
ist,
dass
jeder
Ort
eine
Feuerspritze
anzuschaffen
habe.
Es
wird
weiterberichtet,
dass
eine
im
Ort
in
privat
Händen
befindliche
Spritze
von
der
Gemeinde
für
70
Gulden
gekauft
wurde,
und
dass
ein
aus
Zinn
bestehendes
Strahlrohr
durch
eines
aus
Messing
ausgetauscht
werden
solle. Die
Verantwortung
dafür
erhielt
ein
Bürger
mit
Nachnahmen
Faißt
2.
Solle
zu
dieser
Spritze
ein
Behältnis
hergestellt
werden,
wobei
dies
am
Ortsgefängnis
angebracht
werden
muss,
und
hinten
Feuerhaken
und
das
im
Ort
vorhandene
Kibelspritzlein
aufbewahrt
werden
kann.
Es
ging
hier
um
die
Unterbringung
der
Spritze
und
um
einen
Wasserbehälter
der
wohl
im
oder
am
Gebäude
angebaut
wurde
in
der
Position
3
wurde
dieser
näher
beschrieben. |
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3. Solle dieses Gehäuß welches wönigstens in der länge 20 Schu und in der breite 12 Schu halten muß ein eben so großer Wsserbehälter von 6 – 8 Schu tief eingebracht werden, um im Notfall Wasser hinlänglich zu erhalten. Man stelle sich diese Ausmaße vor, rechnet man dies um, so sind dies etwa 5,72m x 3,43m x 1,71-2,28m das wäre ein Behälter mit ca. 33.000 Liter Wasser. |
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4.
Solle
jeder
Bürger
bei
1
Gulden
30
Kreuzer
Strafe,
sobald
dies
Gehäus 5.
Muss
von
heute
an
ein
Nachtwächter
bestellt
werden.
Dieser
der
für
jedes
Versäumnis
bestraft
wurde
musste
Sommers
von
22.00
–
03.00
Uhr
und
Winters
von
21.00
–
05.00
Uhr
Dienst
tun.
Dabei
musste
er
abwechselnd
jede
Stunde
einmal
bei
Georg
Sackmanns
Haus
oder
bei
Georg
Müllers
Haus
ausrufen
dass
alles
in
Ordnung
war. 6. Wurde heut die ganze Bürgerschaft in zwei Rotten abgeteilt, wobei die ledigen Rotte , Ochsenwirth Kirn als Rottmeister aufgestellt wurde. Dessgleichen bei Verheirateten wurde Karl Schaible ernannt.
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7.
In
7
wurde
Christian
Wurster
und
Peter
Pfeifle
zum
bergen
des
Mobiliars
eingeteilt.
Johannes
Fischer
und
Johannes
Bäuerle
hatten
dies
zu
bewachen. 8. In dieser Position wurde vermerkt dass jeder sobald die Sturmglocke geläutet wurde, sich spätestens nach einer halben Stunde beim Brandobjekt einzufinden hatte. Tat er dies nicht und hatte keinen Zeugen, dass er an diesem Tag nicht in Besenfeld war musste er 3 Gulden Strafe bezahlen. Darauf wurde nun der ganzen Bürgerschaft die Feuerlöschordnung vorgelesen und alle die dabei Ämter bekommen hatten mussten dies unterschreiben.
Ich
denke
dass
der
damalige
Schultheiss
Michael
Friedrich
Faist
mit
dieser
Verordnung
eine
hervorragende
Arbeit
bezüglich
Brandschutz
geleistet
hat.
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Zusatz
: Im Detail verlangte die Feuerlöschordnung vom 20.Mai.1808, dass jeder Bürger und jeder Bürgerssohn, sobald er verheiratet war einen guten Feuereimer anzuschaffen und diesen auf dem Rathaus abzuliefern hatte. Es durfte nicht das Geld statt des Eimers eingezogen werden weil es doch nicht seinem Zweck gemäß verwendet worden wäre.
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Peter
Hartmann
Kommandant
Feuerwehr
Besenfeld
Jahr
2001
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